Haben Sie ein Problem mit dem gekauften Fahrzeug und der Verkäufer will nichts davon wissen?
Wurden Sie in einen Unfall verwickelt und die Versicherung zahlt nicht?
Hat man Sie geblitzt und es drohen Punkte, ein Fahrverbot oder gar der Fahrerlaubnisentzug?
Wirft man Ihnen Fahren unter Alkohol oder Drogen oder einen sonstigen schweren Verstoß vor?
Ich vertrete Sie bundesweit im Autorecht, Straf- und Bußgeldrecht sowie im Unfallrecht.
Kurzfristige und flexible Termine erhalten Sie telefonisch unter:
0431 / 55 685 425*
0431 / 55 685 405*
0431 / 260 988 32*
Auto- und Leasingrecht
Hierzu gehören etwa Kauf, Verkauf, Leasing und Kreditfinanzierung von Fahrzeugen sowie Gewährleistung und Garantie.
Welches Problem Sie auch haben, zögern Sie nicht, sondern stellen die Weichen frühzeitig zu Ihren Gunsten.
Unfallrecht
Beim Unfallrecht stehen Sach- und Personenschäden sowie Schmerzens-gelder im Vordergrund.
Oft verweigern Versicherungen die Zahlung von Schadenersatz ganz oder teilweise zu Unrecht.
Nehmen Sie ihre Rechte gleich von Anfang an richtig wahr, schließlich geht es um Ihr Geld.
Straf- und Bußgeldrecht
Im Bußgeldrecht geht es meist um Bußgelder, Punkte und Fahrverbote wegen Geschwindigkeits-, Rotlicht- und
Abstandsverstößen sowie bei Alkohol und Drogen am Steuer, den sog. Ordnungswidrigkeiten. Nicht selten kommt es zur Fahrerlaubnisentziehung.
Mit dem Strafrecht werden über bloße Ordnungswidrigkeiten hinausgehende Verkehrsverstöße geahndet, etwa bei Alkohol und Drogen oder sonstigen schweren Verstößen gegen Verkehrs-vorschriften. Es können ganz erhebliche Sanktionen die Folge sein, von der Entziehung der Fahrerlaubnis bis hin zu Freiheitsstrafen.
Unabhängig vom Tatvorwurf sollten Sie das Schweigerecht beanspruchen und sofort zum Anwalt gehen! So werden übereilte Äußerungen vermieden, die später teilweise kaum noch korrigiert werden können.
Rufen Sie mich gleich an. Sie erhalten kurzfristig einen Besprechungstermin, oft noch am selben Tag.
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