~ Rechtsanwaltskanzlei Varchmin ~


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Gläubiger


Sie haben eine offene Forderung, aber der Schuldner „kann“ oder will nicht zahlen? Versucht man Sie hinzuhalten oder wird mit allerlei „Gründen“ die Zahlung verweigert?


Dann ist es Zeit für eine konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche!















Für Gläubiger geht es in erster Linie darum, einen möglichst großen Teil der Forderung zu realisieren.


Zur Sicherung gegen Verjährung und für eine eventuell notwendig werdende Zwangsvollstreckung wird in vielen Fällen eine sogenannte Titulierung der Ansprüche mit Vollstreckungsbescheid oder Urteil erforderlich sein.


Kurzfristige und flexible Termine erhalten Sie telefonisch unter:


0431 / 55 685 425*

0431 / 55 685 405*

0431 / 260 988 32*













Schuldner


Sehen Sie sich einer Forderung ausgesetzt und wollen diese überprüfen und ggf. abwehren lassen? Werden hohe Kosten oder Zinsen geltend gemacht, die die eigentliche Forderung übersteigen?


Dann sollte schnell reagiert werden, um eine sachliche Überprüfung der Forderung zu ermöglichen!


Achtung Fristen !!!


Liegt bereits ein Mahnbescheid oder ein Vollstreckungsbescheid, eine Klage-schrift oder ein Versäumnisurteil vor, läuft üblicherweise eine Frist von


2 Wochen


innerhalb derer ein Widerspruch oder ein Einspruch eingelegt oder aber eine Verteidigungsanzeige abgegeben werden muß. Anderenfalls können ganz erhebliche rechtliche und vor allem finanzielle Nachteile für Sie entstehen.


Versäumt man eine solche Frist, so kann das unterschiedliche Folgen haben. Während ein Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und damit kaum noch angreifbar wäre, würde etwa bei einer Klage ein Versäumnisurteil ergehen, welches innerhalb einer Frist von wiederum 2 Wochen mit dem Einspruch noch anfechtbar wäre.


Lassen Sie es nicht so weit kommen!


Rufen Sie mich gleich an. Sie erhalten kurzfristig einen Besprechungstermin, oft noch am selben Tag.


Kurzfristige und flexible Termine erhalten Sie telefonisch unter:


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