~ Rechtsanwaltskanzlei Varchmin ~
Ihr Partner für Recht von A - Z
Im Strafrecht und bei Ordnungswidrig-keiten gibt es zwei Grundsätze:
Schweigen
und
einen Anwalt fragen !
Kurzfristige und flexible Termine erhalten Sie telefonisch unter:
0431 / 55 685 425*
0431 / 55 685 405*
0431 / 260 988 32*
Achtung Fristen !!!
Liegt bereits ein Strafbefehl vor, läuft üblicherweise eine Frist von
2 Wochen
innerhalb derer ein Einspruch eingelegt werden muß. Anderenfalls würde der Strafbefehl rechtskräftig werden und Sie würden vorbestraft sein. Zudem hätten Sie dann auch noch sämtliche Kosten dafür zu tragen.
Etwas anders verhält es sich, falls eine Anklage vorliegen sollte. In diesem Fall erhalten Sie nämlich noch die Gelegenheit, innerhalb einer Frist von
1 Woche
zu reagieren. Im Unterschied zu einem Strafbefehl, der eine Verurteilung ohne mündliche Verhandlung ermöglicht, hat im Falle einer Anklage zumindest eine mündliche Verhandlung stattzufinden.
Lassen Sie es nicht so weit kommen!
Rufen Sie mich gleich an. Sie erhalten kurzfristig einen Besprechungstermin, oft noch am selben Tag.
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Ordnungswidrigkeiten
*Keine Anrufe mit unterdrückter Rufnummer.
Kein Zugang für elektronisch signierte und/oder verschlüsselte Dokumente. Auskünfte per Telefon oder Email sind nur schriftlich bestätigt verbindlich.
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