~ Rechtsanwaltskanzlei Varchmin ~
Ihr Partner für Recht von A - Z
Wurden Sie in einen Unfall verwickelt und die Versicherung zahlt nicht?
Haben Sie sonst einen Sachschaden und / oder Personenschaden erlitten?
Ich vertrete Sie bundesweit in allen Angelegenheiten des Schadenersatzes.
Kurzfristige und flexible Termine erhalten Sie telefonisch unter:
0431 / 55 685 425*
0431 / 55 685 405*
0431 / 260 988 32*
Ein Unfall passiert unverhofft. Schön, wenn man keine Schuld hat und dies auch allen Beteiligten klar ist. Oft ist die Frage, wer für den Schäden aufkommen muß, nicht so einfach zu beantworten.
Selbst bei eigentlich erkennbar klaren Sachverhalten, etwa beim klassischen Auffahrunfall, gibt es immer wieder Streit. Dies mag einerseits an unterschiedlichen Wahrnehmungen der jeweiligen Unfallbeteiligten und Zeugen liegen. Andererseits wollen Verursacher bzw. die dahinter stehenden Versicherer möglichst wenig oder gar nichts zahlen.
Es wird dann Verschulden eingewandt, auf die Beweislast hingewiesen, eine Vorschädigung behauptet, die Höhe des Schadens angezweifelt, offensichtlich grundlos verzögert und und und ...
Lassen Sie sich das nicht gefallen, sondern nehmen Ihre Rechte von Anfang an konsequent wahr.
Rufen Sie mich gleich an. Sie erhalten kurzfristig einen Besprechungstermin, oft noch am selben Tag.
Kurzfristige und flexible Termine erhalten Sie telefonisch unter:
0431 / 55 685 425*
0431 / 55 685 405*
0431 / 260 988 32*
Bei Personenschäden ist regelmäßig ein Schmerzensgeld zu zahlen. Gegenüber einem reinen Sachschaden, dessen Kosten spätestens nach einer Reparatur weitestgehend feststehen, verbietet sich hier eine schematische Betrachtungsweise.
Zwar gibt es Gerichtsentscheidungen, die als Anhaltspunkte dienen. Jedoch sind bei der Bemessung angemessener Schmerzensgelder die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen.
Home –> Unfallrecht
www.anwalt-varchmin.de
Unfallschadenabwicklung
Schadenersatz / Schmerzensgeld
*Keine Anrufe mit unterdrückter Rufnummer.
Kein Zugang für elektronisch signierte und/oder verschlüsselte Dokumente. Auskünfte per Telefon oder Email sind nur schriftlich bestätigt verbindlich.
Keine Werbung.