~ Rechtsanwaltskanzlei Varchmin ~
§
Rechtsanwalt
Wulf Varchmin
Segeberger Landstraße 81
D -
Tel: 0431 / 55 685 425*
Tel: 0431 / 55 685 405*
Tel: 0431 / 260 988 32*
Fax: 0431 / 260 988 33*
www.anwalt-
info@anwalt-
Termine nach Vereinbarung
*Anrufe mit unterdrückter Rufnummer
können nicht entgegengenommen werden.
Kein Zugang für elektronisch signierte
und/oder verschlüsselte Dokumente.
Auskünfte per Telefon oder Email sind nur schriftlich bestätigt verbindlich.
Werbekontakte sind untersagt.
© Wulf Varchmin 2013 -
www.inkassoanwalt24-
Anspruch Urteil Zwangsvollstreckung
www.anwalt-
24103 24105 24106 24107 24109 24111 24113 24114 24116 24118 24119 24143 24145 24146 24147 24148 24149 24159 24161 24211 24222 24223 24226 24229 24232 24235 24325 24248 Schilksee Friedrichsort Wik Suchsdorf Mettenhof Hassee Gaarden Kronsburg Elmschenhagen Meimersdorf Schlüsbek Kronshagen Gaarden-
Inkassorecht für Gläubiger:
Sie haben eine offene Forderung, aber der Schuldner kann oder will nicht zahlen?
Versucht man Sie hinzuhalten oder wird mit allerlei „Gründen“ die Zahlung verweigert?
Dann ist es an der Zeit für eine konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Für Gläubiger geht es in erster Linie darum, einen möglichst großen Teil der Forderung zu realisieren. Zur Sicherung gegen Verjährung und für eine eventuell notwendig werdende Zwangsvollstreckung wird in vielen Fällen eine sogenannte Titulierung der Ansprüche durch Vollstreckungsbescheid oder Urteil erforderlich sein.
Inkassorecht für Schuldner:
Sehen Sie sich einer Forderung ausgesetzt und wollen diese überprüfen und ggf. abwehren lassen?
Werden hohe Kosten oder Zinsen geltend gemacht, die die eigentliche Forderung übersteigen?
Dann sollte schnell reagiert werden, um eine sachliche Überprüfung der Forderung zu ermöglichen.
Bitte beachten Sie den gesonderten Hinweis zu ggf. laufenden Fristen weiter unten.
Ich vertrete Unternehmer und Verbraucher bundesweit in allen inkassorechtlichen Angelegenheiten.
Kurzfristige Termine erhalten Sie telefonisch unter:
0431 / 55 685 425*
0431 / 55 685 405*
0431 / 260 988 32*
Sind Sie Schuldner, dann sollten ggf. Fristen beachtet werden !!!
Liegt bereits ein Mahnbescheid, ein Vollstreckungsbescheid, eine Klageschrift oder ein Versäumnisurteil vor, läuft üblicherweise eine Frist von
2 Wochen
innerhalb derer ein Widerspruch, ein Einspruch eingelegt oder eine Verteidigungsanzeige abgegeben werden kann.
Versäumt man die jeweilige Frist, so hat das unterschiedliche Folgen. Während ein Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und damit kaum noch angreifbar wird, würde bei einer Klage ein Versäumnisurteil ergehen, welches innerhalb einer Frist von wiederum 2 Wochen mit dem Einspruch anfechtbar wäre.
Bewahren Sie unbedingt den (regelmäßig gelben) Briefumschlag auf, da auf diesem das Zustelldatum vermerkt ist.
© Wulf Varchmin
© Wulf Varchmin