~ Rechtsanwaltskanzlei Varchmin ~
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Rechtsanwalt
Wulf Varchmin
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Termine nach Vereinbarung
*Anrufe mit unterdrückter Rufnummer
können nicht entgegengenommen werden.
Kein Zugang für elektronisch signierte
und/oder verschlüsselte Dokumente.
Auskünfte per Telefon oder Email sind nur schriftlich bestätigt verbindlich.
Werbekontakte sind untersagt.
© Wulf Varchmin 2013 -
www.kündigungsschutz24-
Abmahnung Kündigung Weiterbeschäftigung
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Kündigungsschutz für Arbeitnehmer:
Tagtäglich erhalten Arbeitnehmer eine Kündigung ihres Arbeitsvertrages. Oft steht die Kündigung nicht im Einklang mit geltendem Recht und ist angreifbar. Dies geschieht mit der sogenannten Kündigungsschutzklage,
die innerhalb von
3 Wochen
nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden muß. Anderenfalls bleibt die Kündigung bestehen und kann bis auf wenige Ausnahmen dann nicht mehr erfolgreich angegriffen werden. Eine eigentlich unwirksame Kündigung wird also wirksam! Weil Kündigungen häufig unwirksam sind, würde man nur wegen einer versäumten Frist seinen Arbeitsplatz endgültig verlieren und/oder keine Abfindung erhalten.
Dabei ist grundsätzlich unerheblich, ob die Kündigung nun mündlich, elektronisch (Email, SMS etc.), per Briefpost oder mit persönlich übergebenem Schriftstück erklärt wurde. Nicht selten liegen mehrere Kündigungen vor, deren jeweiliger Erhalt unbedingt notiert werden sollte, damit die Berechnung der 3-
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